Umweltnotfälle in der Antarktis – Notwendigkeit und Umsetzungsmöglichkeiten einer vor- läufigen Anwendung des Haftungsannexes zum Antarktisvertrag

Im Rahmen der 28. Vertragsstaatenkonferenz der Antarktisvertragsstaaten (ATCM) wurde 2005 der Annex VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (sog. Haftungsannex) verabschiedet. Der Haftungsannex normiert für spezielle Fälle der Umweltverschmutzung in der Antarktis die Haftung von Vertragss...

Full description

Bibliographic Details
Published in:Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Heidelberg Journal of International Law
Main Authors: Seddig, Stefan Onur, Tribess, Laura, Vöneky, Silja
Format: Article in Journal/Newspaper
Language:unknown
Published: Verlag C.H.Beck oHG 2024
Subjects:
Law
Online Access:http://dx.doi.org/10.17104/0044-2348-2024-1-78
Description
Summary:Im Rahmen der 28. Vertragsstaatenkonferenz der Antarktisvertragsstaaten (ATCM) wurde 2005 der Annex VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (sog. Haftungsannex) verabschiedet. Der Haftungsannex normiert für spezielle Fälle der Umweltverschmutzung in der Antarktis die Haftung von Vertragsstaaten und Betreibern und schließt bestehende Lücken der völkerrechtlichen Haftung für Umweltnotfälle im Antarktisgebiet. Bisher ist der Haftungsannex jedoch mangels der hinreichenden Zahl von Ratifikationen nicht in Kraft getreten. Im folgenden Beitrag werden die völkerrechtliche Ausgangslage (II.) sowie die Hintergründe des Stillstands bei der Ratifikation des Haftungsannexes dargestellt (III.). Im Anschluss zeigen wir als möglichen Ausweg auf, warum die Vereinbarung der vorläufigen Anwendung des Haftungsannexes sinnvoll erscheint (IV.). Mit Blick auf die besondere Dringlichkeit für Haftungsregeln für Umweltnotfälle in der Antarktis, auch aufgrund der durch den Klimawandel und die steigende Anzahl touristischer Schiffsreisen in die Antarktis wachsenden Umweltrisiken, argumentieren wir, dass die vorläufige Anwendung zumindest zwischen den Vertragsstaaten, die den Annex bereits ratifiziert haben, vereinbart werden sollte.